Allgemeine Geschäftsbedingungen für geführte Touren und Coachings des Veranstalters Harz Happiness

Liebe Teilnehmer,
lieber Klient,

in den vorliegenden AGBs wird aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Stellvertretend wird hier auf die kürzere männliche Schreibweise zurückgegriffen. Es sind jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Teilnehmer /Klienten und Harz Happiness geschlossenen Verträgen. Bei der Buchung einer geführten Veranstaltung oder eines Coachings durch Harz Happiness, erkennen Sie oder die von Ihnen angemeldete Person, diese verbindlich an. Ich bitte Sie daher darum sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Buchung eines Angebotes sorgfältig durchzulesen.

1. Vertragsabschluss
1. Das Angebot von Harz Happiness ist freibleibend und basierend auf der Veranstaltungsbeschreibung.

2. Die Buchung des jeweiligen Angebotes durch den Teilnehmer erfolgt in schriftlicher Form, entweder direkt über das Buchungsportal oder per E-Mail/ per Post und gilt als verbindlich.

Nach elektronischer Buchungsbestätigung seitens Harz Happiness kommt der Vertrag zum Abschluss. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot seitens Harz Happiness vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer das neue Angebot ausdrücklich in schriftlicher Form bestätigt. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich.

3. Die Teilnahme an einer Veranstaltung wird nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben. Eine telefonische Anmeldung ist ausgeschlossen.

4. Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.

Ergänzend für Coaching-Leistungen

5. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach und Trainerin Jasmin Jahn und dem Coachee/Trainee als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

6. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Coachee/Trainee das generelle Angebot des Coaches/Trainers, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching) und die gezielte Schulung von Fähigkeiten zur Optimierung von Fachkompetenzen (Training) annimmt. Dazu gehören auch Entspannungsmaßnahmen, die dem Erhalt der Gesundheit dienen, sowie übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.

7. Der Coach/Trainer ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner
Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches/Trainers für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.

2. Inhalt des Coaching-Vertrags

1. Der Coach/Trainer erbringt seine Dienste gegenüber dem Coachee/Trainee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention anwendet. Der Coach/ Trainer ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Coachee/Trainee entsprechen, sofern der Coachee/Trainee hierüber keine Entscheidung trifft.

2. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees/Trainees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Coachee/Trainee.
Soweit der Coachee/Trainee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht/trainiert werden will, hat er das dem Coach/Trainer gegenüber zu erklären.

3. Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches/Trainers

1. Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach/Trainer gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach/Trainer darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

2. Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Coachee/ Trainee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

3. Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Coach/Trainer, genießen die Coachees/Trainees keinen Versicherungsschutz durch ihn.

4. Mitwirkung des Coachees/Trainees

1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Coachee/Trainee nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Coachee/Trainee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.

2. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Coachee/Trainee bestimmend sein.

3. Der Coach/Trainer ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Coachee/Trainee die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.

4. Auch der Coachee/Trainee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig, mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.

5. Teilnahmeberechtigung

1. An den Angeboten von Harz Happiness kann jeder teilnehmen, der gesund ist, die in der jeweiligen Beschreibung des Angebotes genannten Voraussetzungen erfüllt und die notwendige Ausrüstung mitführt, sofern diese nicht von Harz Happiness gestellt wird.

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Harz Happiness vor dem Beginn der Veranstaltung über etwaige gesundheitliche Probleme oder andere Einschränkungen zu informieren

3. Harz Happiness ist berechtigt, vor, zu Beginn oder während einer Veranstaltung den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer trotz entsprechender Mahnung seitens Harz Happiness wiederkehrend stört, Zweifel aufkommen, dass der Teilnehmer, die unter 1.1 genannten Anforderungen erfüllt oder sich anderweitig vertragswidrig verhält.

4. Im Falle unter 1.3 genannten Kündigung behält sich Harz Happiness den Anspruch auf das Veranstaltungsentgelt vor.

6. Teilnahme von Minderjährigen

1. Für die Teilnahme von Minderjährigen gilt nachfolgendes: Um als Minderjähriger an den Angeboten von Harz Happiness teilnehmen zu können, muss die Teilnahme von Minderjährigen in den Angeboten ausdrücklich ausgewiesen sein.

2. Sofern die Teilnahme für Minderjährige ausgewiesen ist, muss die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Das gleiche gilt für Schulklassen. Die Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtet, Harz Happiness über etwaige gesundheitliche Einschränkungen schriftlich zu informieren und mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass der oder die Minderjährige fähig ist, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen. Zudem gelten alle weiteren Punkte wie unter Punkt 1. Teilnahmeberechtigung genannt.

7. Zahlungsbedingungen

Veranstaltungen

1. Die Zahlung des Entgeltes für die gebuchte Veranstaltung, erfolgt per überweisung ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung.

2. Wird die Zahlung nicht vollständig oder nicht fristgerecht geleistet, ist Harz Happiness dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 einzufordern. Voraussetzung dafür ist eine vorausgegangene Mahnung mit Fristsetzung.
Ergänzend für Coaching-Leistungen

3. Der Coach/Trainer hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach/Trainer und dem Coachee/Trainee vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Coachs/Trainers aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder Verzeichnisse gelten nicht.

4. Die Honorare sind nach jedem Termin von dem Coachee/Trainee in bar bzw. innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.

5. Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Coachee/Trainee unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 50 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Coachee/Trainee 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nichterscheinens kann vom Coach/Trainer verlangt werden.

6. Termine, die von Seiten des Coaches/Trainers abgesagt werden müssen, werden dem Coachee/Trainee nicht in Rechnung gestellt. Der Coachee/Trainee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach/Trainer. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

7. Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzügl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls übernachtungskosten berechnet, wenn nicht vorher anders vereinbart.

8. Stornierung

1. Im Rücktrittsfall stehen Harz Happiness für seine Aufwendungen und getroffenen Vorkehrungen eine Bearbeitungsgebühr zu. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der Art der Veranstaltung. Je nach Zeitpunkt der schriftlichen Rücktrittserklärung fallen bei einer Stornierung einer Veranstaltung abhängig vom Veranstaltungspreis für die Veranstaltungen von Harz Happiness, wo sowohl Harz Happiness der Veranstalter, als auch der Dozent ist, folgende Stornogebühren an:

Bei Eintagesveranstaltungen:
Bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 10 € Bearbeitungsgebühr
Bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50% des Veranstaltungspreises
Bis 1 Tag vor Beginn der Veranstaltung: 80% des Veranstaltungspreises
Bei Nichterscheinen zum Veranstaltungsbeginn: 100% des Veranstaltungspreises

Bei Mehrtagesveranstaltungen:
Je nach Konditionen des jeweiligen gebuchten Hotels. Wird separat mitgeteilt.

Bei Veranstaltungen mit anderem Veranstalter- Dozentenleistung durch Harz Happiness
Bei Veranstaltungen, die durch einen anderen Veranstalter ausgerichtet werden, aber die Dozentenleistung durch Harz Happiness erfolgt, gelten die AGB´s des jeweiligen Veranstalters, siehe Anmeldung.

Ergänzend für Coaching-Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Coachee/Trainee unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 50 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Coachee/Trainee 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.

In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nichterscheinens kann vom Coach/Trainer verlangt werden.

9. Umbuchung

1. Kann der Teilnehmer an einer von ihm gebuchte Veranstaltung krankheitsbedingt nicht teilnehmen, ist es ihm möglich, eine dritte Person zu benennen, die die Reise an seiner Stelle antritt, sofern diese alle unter Ziffer 1 Teilnahmeberechtigung genannten Punkte erfüllt. Der Ersatzteilnehmer übernimmt alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem ursprünglichen geschlossenen Vertrag ergeben.

2. Der Vertragseintritt ist nur dann rechtskräftig, wenn der Ersatzteilnehmer dies vor Veranstaltungsbeginn in schriftlicher Form bestätigt und Harz Happiness der Vertragsübernahme zustimmt. Nur aus wichtigem Grund darf eine Verweigerung der Vertragsübernahme ausgesprochen werden.

3. Kommt es zu einer Vertragsübernahme werden Umbuchungskosten in Höhe von 10% des vereinbarten Veranstaltungspreises fällig.

4. Die Frist einer Umbuchung ist abhängig von der Veranstaltungsart. Bei Eintagesveranstaltungen ist die Frist von 24 Stunden vor Beginn einzuhalten. Bei Mehrtagesveranstaltung bis zu ....Tage vorher( richtet sich nach Hotel/ Bildungshaus)

10. Rücktritt durch Harz Happiness

1. Ausschließlich Harz Happiness kann witterungsbedingte Veranstaltungen absagen. Die witterungsbedingte Absage erfolgt spätestens 3 Tage vor dem gebuchten Veranstaltungstermin. Bei Einzelführungen beträgt die Frist der Absage 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Tour. In diesem Fall steht es dem Teilnehmer frei zwischen einer Gutschrift, einer Rückerstattung des Geldes oder einem neuen Termin zu wählen. Harz Happiness haftet in diesem Fall nicht für bereits gebuchte Anreisen und übernachtungskosten. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers ist ausgeschlossen.

2. Wird eine ausdrücklich in dem Angebot ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist Harz Happiness berechtigt die Veranstaltung 5 Tage vor Beginn des Termins abzusagen und somit vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer kann zwischen einer Gutschrift oder einer Rückerstattung des Geldes wählen. Harz Happiness haftet in diesem Fall nicht für bereits gebuchte Anreisen und übernachtungskosten. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers ist ausgeschlossen.

3. Harz Happiness behält sich das Recht vor, eine bereits stattfindende Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, z.B. höhere Gewalt, Witterungsbedingungen, etc. abzubrechen. In diesem Fall ist eine Rückerstattung des Veranstaltungsentgelts ausgeschlossen

4. Muss eine Führung aus weiteren nicht vorhersehbaren Gründen abgesagt werden, wird der Teilnehmer so früh wie möglich kontaktiert. In diesem Fall kann der Teilnehmer zwischen einer Gutschrift oder einer Rückerstattung des Geldes wählen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Ergänzend für Coaching-Leistungen

5. Termine, die von Seiten des Coaches/Trainers abgesagt werden müssen, werden dem Coachee/Trainee nicht in Rechnung gestellt. Der Coachee/Trainee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach/Trainer. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

11. Körperliche Belastungen

1. Die Angaben der körperlichen Belastungen bei den jeweils angebotenen Touren erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, z.B. durch Wetterverhältnisse, stark beeinflusst werden kann.

12. Besondere Bedingungen in der Natur

1. Veranstaltungen und Coachings in der Natur und insbesondere im Wald erfordert von den Teilnehmern ein großes Maß an Eigenverantwortung. Harz Happiness ist es gestattet aufgrund der Wetterverhältnisse und/oder besonderer Verhältnisse in Hinblick auf konditioneller und/oder sonstiger Voraussetzungen der Teilnehmer Tour- und Programmänderungen vorzunehmen. Besondere Bedingungen und Voraussetzungen für eine Veranstaltung sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen, sorgfältig durchzulesen und zu berücksichtigen.

13. Anspruch nicht genutzter Leistungen
1. Nimmt der Teilnehmer einzelne Teilleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf eine Teilkostenerstattung des Veranstaltungsbetrages.

14. Gewährleistung und Haftungsausschluss

1. Die Teilnahme einer Veranstaltung erfolgt seitens des Teilnehmers auf eigene Gefahr. Harz Happiness haftet nicht für Schäden, die aus der Nichteinhaltung der Anweisungen von Harz Happiness entstanden sind. Zudem haftet Harz Happiness nicht für Schäden, die sich der Kunde selbst oder Dritten zufügt.

2. Die angebotenen Veranstaltungen von Harz Happiness stellen keinen Ersatz für eine medizinische Behandlung oder Therapie dar. Der Kunde bestätigt mit der Teilnahme an einer Veranstaltung von Harz Happiness, dass ihm keine gesundheitlichen Erkrankungen oder Einschränkungen bekannt sind, die eine Teilnahme an einer Veranstaltung ausschließen. 3. Harz Happiness haftet ausschließlich bei Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Harz Happiness beruhen im Rahmen der Sorgfaltspflicht, alle anderen Schadensersatzansprüche gegen Harz Happiness sind ausgeschlossen.

15. Datenschutz

1. Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erfassten Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung und zur Kundenbetreuung verwendet und dürfen diesbezüglich gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Ergänzend zu Coaching-Leistungen
Datenschutz und Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

2. Der Coach/Trainer behandelt die Daten des Coachee/Trainee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und übungen, der Prävention und Entspannungsverfahren, sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Coachee/Trainee, Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Coachee/Trainee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Coachee/ Trainee erfolgt und anzunehmen ist, dass der Coachee/Trainee zustimmen wird.

3. Punkt 21, Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach/Trainer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

4. Punkt 21, Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach/Trainer oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

5. Der Coach/Trainer führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Coachee/Trainee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. Punkt 21 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

6. Sofern der Coachee/Trainee ein detailliertes Protokoll über das Coaching/Training verlangt, erstellt der Coach/Trainer dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

16. Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

17. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt. Sofern Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen unwirksam sind, tritt an deren Stelle eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Bedingung.

18. Urheberrecht
1. Sämtliche Angebote, übungen, Techniken und Konzepte von Harz Happiness, sowohl in Wort, Bild und Schrift sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet diese entgeltlich oder unentgeltlich Dritten, auch in abgewandelter Form, zur Verfügung zu stellen. Die Herstellung oder Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial einer Veranstaltung von Harz Happiness ist untersagt.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Die Vertragssprache ist deutsch.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Harz Happiness.

20. Anbieter
Harz Happiness
Jasmin Jahn
Im kleinen Feld 60
38304 Wolfenbüttel
Tel: +49 176 / 60506783